Hunde müssen ab dem 1. April angeleint werden
Der Frühling hat auch im Landkreis Stade Einzug gehalten. Damit beginnt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in der Natur. Deshalb müssen vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft und im Wald angeleint werden, so schreibt es das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vor. Darauf weist das Amt Naturschutz des Landkreises Stade hin.
ie Anleinpflicht dient vor allem dem Schutz der Wildtiere, die in diesem Zeitraum ihren Nachwuchs aufziehen, wie etwa Hasen, Rehe und Wildschweine, erläutert die Biologin Janette Hagedoorn-Schüch vom Amt Naturschutz: „Auch am Boden brütende Vogelarten beginnen nun mit der Eiablage. Dazu gehören die Enten und Gänse, aber auch Rebhuhn, Kiebitz und Fasan. Stöbernde Hunde sind dann eine besondere Gefahr für die Wildtiere.“ Indem die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ihre Hunde anleinen und auf den Wegen bleiben, leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Jungtiere in der Natur.
Leinenpflicht in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten das ganze Jahr
In den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten gelten zum Teil ganzjährige Anleinpflichten für Hunde. In den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen sind die Regelungen nachzulesen. Die Anleinpflicht dient dem Schutz der dort wildlebenden Tiere vor Störungen und Beeinträchtigungen.
Quelle: Landkreis Stade
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